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In folgenden Rechtsgebieten sind wir vorwiegend – jedoch nicht ausschließlich – für Sie tätig:

Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeines Zivilrecht umfasst alle Regelungen, die die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander betreffen, sowie die Feststellung, Durchsetzung und Sicherung privater Rechte. Das allgemeine Zivilrecht ist somit entscheidend für alle Rechtsbeziehungen von Personen des Privatrechtes untereinander.
Das allgemeine Zivilrecht begleitet einen ein Leben lang. Beginnend mit den Vorschriften zur Rechtsfähigkeit von Personen im allgemeinen Teil des BGB, den Vorschriften über Rechte und Pflichten von natürlichen oder juristischen Personen aus den Schuldverhältnissen, sei es gesetzlich oder vertraglich, im besonderen Teil des BGB. Den Rechtsbeziehungen zu Sachen, die Regelungen zur Familie, Stichwort: Verwandtschaft, Eheschließung, Scheidung, Unterhalt usw. Letztlich die Regelung des Erbrechtes, die sich ebenfalls im besonderen Teil des BGB finden.

Ehe- und Familienrecht

Wie der Name schon aussagt, regelt das Familienrecht die rechtlichen Beziehungen der einzelnen Familienmitglieder zueinander und untereinander. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der Ehe zu. Sei es im Hinblick auf die künftige Ehe (Ehevertrag), die Eheschließung selbst, das Güterrecht oder die Ehescheidung an sich. Neben der Ehe regelt das Familienrecht das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, so die elterliche Sorge. Auch unterhaltsrechtliche Vorschriften, so Vorschriften über den Kindesunterhalt, den Trennungsunterhalt oder den nachehelichen Unterhalt werden im Ehe- und Familienrecht geregelt.

Weitere Informationen zu dem Thema Familienrecht und Scheidungsrecht finden Sie auch auf unseren weiteren Seiten:

www.ehescheidung.hamburg

www.rechtsanwalt-hoerner.de

Auf der Seite ehescheidung.hamburg finden Sie auch ein Formular, in welches Sie bei Bedarf alle notwendigen Informationen eingeben können, die für eine Ehescheidung notwendig sind (Formular-Scheidungsantrag).

Rechtsanwalt Hoerner sowie Rechtsanwalt Ortmüller sind Fachanwälte für Familienrecht.

Sozial- und Sozialversicherungsrecht

Das Sozialrecht ist, wegen seiner erheblichen Ausmaße und erheblichen Bedeutung für den Bürger, ein besonderes Rechtsgebiet des öffentlichen Rechtes. Typische Gegenstände für die Klärung von Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat aus dem Sozialrecht sind sozialrechtliche Angelegenheit der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung oder der Sozialhilfe. Ein großer Bereich stellt insbesondere die Grundsicherung für Arbeitsuchende und das Arbeitsförderungsrecht dar. Letztlich sind hier die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung sowie der Unfallversicherung zu nennen.

Rechtsanwalt Ortmüller ist Fachanwalt für Sozialrecht

Strafrecht

Das Strafrecht beinhaltet die Vorschriften, die Umfang und Inhalt der Strafbefugnisse des Staates beinhalten. Das Sanktionsrecht des Staates beinhaltet Eingriffe in die Freiheit und Rechte des Bürgers. Die Strafverteidigung beinhaltet somit die Vertretung gegenüber dem Staat. Das Strafgesetzbuch ist aufgeteilt in einen allgemeinen sowie einen besonderen Teil. Im besonderen Teil sind die Vorschriften zu finden, die sich mit den einzelnen Straftaten, z.B. Diebstahl gem. § 242 StGB, Betrug gem. § 263 StGB, Körperverletzung gem. § 232 StGB usw., auseinandersetzt und die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen festsetzt.